Ethikrichtlinien der Verbände
Nahezu alle Berufs- und Fachverbände der psychosozialen Berufsfelder haben in den letzten zehn Jahren berufsethische Grundsätze oder Richtlinien verabschiedet. Diese Vereinbarungen erfüllen einen doppelten Zweck. Sie sollen den Mitgliedern Orientierungshilfe geben, aber auch die Öffentlichkeit darüber informieren, welche „Spielregeln“ PsychotherapeutInnen und Berater im professionellen Kontakt einhalten müssen. Berufsethische Richtlinien bieten den Ethik-Kommissionen oder Schlichtungsstellen innerhalb der Verbände zusätzlich eine Handhabe, um Beschwerden gegen ihre Mitglieder nachzugehen und Sanktionen, z. B. den Ausschluss aus dem Verband durchsetzen zu können. Ethikrichtlinien, die in vielen Verbänden zugleich als Informationsbroschüre oder Flyer aufbereitet sind, geben Rat- und Hilfesuchenden einen detaillierten Überblick über die Rechte und Pflichten (z. B. den Umgang mit der Schweigepflicht), die Vertragsgestaltung (z. B. die Höhe von Ausfallhonoraren bei versäumten Therapieterminen) und über Umgangsweisen, die für ein respektvolles Miteinander kennzeichnend sind (z. B. die Einhaltung intimer Grenzen) und das Ausnutzen der besonderen Notlage, in der sich Hilfesuchende befinden, verhindern. Ist offensichtlich, dass die Ethikrichtlinien nicht eingehalten werden, so sollte dies einerseits in der Therapie/Beratung thematisiert werden, andererseits sollten die zuständigen ethischen Gremien der Gesellschaften oder Verbände, denen der Therapeut/die Therapeutin angehört, informiert und in die weitere Klärung einbezogen werden.
Die Ethikrichtlinien der im Verbändetreffen vernetzten Organisationen können über die angegebenen Links abgerufen und ausgedruckt werden.
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