Verbändetreffen gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch
     in Psychotherapie und psychosozialer Beratung

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Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

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  Sexuelle Übergriffe
                   i n P s y c h o t h e r a p i e ,  P s y c h i a t r i e
            und p s y c h o l o g i s c h e r
                   
Beratung.

 

Inhalt

1.

Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie, Psychiatrie und psychologischer Beratung
 – kommt das oft vor?

2.

Besonderheiten der therapeutischen Beziehung

3.

Dürfen sexuelle Kontakte möglicher Bestandteil einer Therapie sein?

4.

Kann es Ausnahmen geben?

5.

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen?

6.

Die Folgen von sexuellen Übergriffen in Psychotherapie, psychiatrischer und psychologischer
Beratung

7.

Woran können Sie erkennen, dass etwas in Ihrer Behandlung schief läuft“?

8.

Was können Sie tun, wenn es in Ihrer Psychotherapie zu sexuellen Kontakten gekommen ist?

9.

Was können Sie tun, wenn es in der Psychotherapie Ihrer Frau/Partnerin zu sexuellen Kontakten gekommen ist?

10.

Rechtliche Möglichkeiten

10.1

Strafanzeige

10.2

Schadenersatz und Schmerzensgeld

10.3

Beschwerde bei der Krankenkasse

10.4

Beschwerde bei Ärzte- bzw. Psychologenkammer

10.5

Beschwerde beim Gesundheitsamt

10.6

Beschwerde bei der Geschäftsleitung

10.7

Beschwerde beim Berufsverband

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie, Psychiatrie und psychologischer Beratung
  – kommt das oft vor?

Sexuelle Übergriffe in psychologischer Beratung, Psychotherapie und Psychiatrie kommen leider vor. Allerdings: Die meisten Therapien verlaufen nach anerkannten wissenschaftlichen und praktisch überprüften Prinzipien und Regeln. Für Menschen, die in eine seelische Notlage geraten oder psychosomatisch erkrankt sind, sind psychologische Beratung und Psychotherapie eine wichtige Hilfe. Dennoch gibt es einige psychologische Berater/-innen, Psychiater/-innen und Psychotherapeuten/-innen, die die Regeln missachten und ihre Position zur Befriedigung eigener Bedürfnisse ausnutzen.

Nach einer Schätzung des Instituts für Psychotraumatologie Freiburg/Köln, welche die neuesten nationalen und internationalen Forschungsergebnisse berücksichtigt, muss in der Bundesrepublik Deutschland jährlich mit mindestens 300 bis 600 Übergriffen gerechnet werden. Das statistische Risiko liegt nach dieser Minimalschätzung weit unter einem Prozent. Sie sollten sich deshalb also in keinem Falle davon abhalten lassen, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Folgen sexueller Übergriffe sind andererseits für die Patientinnen und Patienten so schwerwiegend, dass es wichtig ist, sich über das Thema genau zu informieren.

Für Frauen ist das Risiko, Opfer sexueller Übergriffe vonseiten eines Therapeuten (oder seltener auch einer Therapeutin) zu werden, wie bei anderen sexuellen Gewaltdelikten auch, erheblich höher als für Männer, insbesondere wenn sie bereits früher sexuelle Gewalt erfahren haben.

Männer als Ratsuchende oder Patienten sind weniger häufig betroffen. Es fällt ihnen aber anscheinend auch schwerer, sich als „Opfer“ eines Übergriffs zu verstehen und sich zu melden oder Hilfe zu holen. Allerdings sind Männer dann mit betroffen, wenn ihre Freundinnen, Frauen oder Töchter zu Opfern eines solchen Vorfalls werden. Darunter leiden auch die Familienangehörigen und andere nahe stehenden Personen.

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2. Besonderheiten der therapeutischen Beziehung

Psychotherapien, psychiatrische oder psychologische Beratungen schaffen eine ungewöhnliche Situation. Patienten/Patientinnen sprechen hier zum ersten Mal über Dinge, die sie lange, manchmal fast lebenslang, mit sich herumgetragen haben. Dadurch entsteht ein Machtgefälle zwischen Therapeut/-in und Patient/-in. Deshalb trägt der/die Therapeut/-in eine besondere Verantwortung für den Schutz der Patienten/-innen. Das ist für den Erfolg einer Psychotherapie sogar eine notwendige Voraussetzung. So können Gefühle aufkommen wie zu einer sehr vertrauten Person. Die Behandelnden gehen respektvoll darauf ein, sie erwidern sie aber nicht etwa wie Freunde, da die psychotherapeutische Beziehung nicht vermischt werden darf. Die Behandelnden haben in der Ausbildung gelernt, diesen Unterschied stets zu berücksichtigen. Daher ist es möglich, ihnen gegenüber Liebesgefühle, sexuelle Wünsche und Fantasien zu äußern. Die Psychotherapie ist ein geschützter Raum, in dem alles besprochen werden kann, ohne dass es als Anbahnung persönlicher Beziehungen missverstanden wird. Ebenso wie Liebe darf hier Kritik an den Behandelnden, sogar Hass auf sie ohne Angst vor negativen Konsequenzen geäußert werden. Diese Gefühle können in Psychotherapien manchmal so heftig sein, wie viele Patientinnen und Patienten dies seit ihrer Kinder- und Jugendzeit nicht mehr erlebt haben. Therapeuten und Therapeutinnen wissen, dass diese Empfindungen und Wünsche in früheren Erfahrungen und Problemen begründet sein können, die im Verlauf der Therapie wieder erlebt werden und infolgedessen ihnen nicht als Privatperson, sondern ihrer therapeutischen Rolle gelten. In manchen Phasen einer Psychotherapie können Patientinnen und Patienten durchaus den Wunsch haben, eine private, vielleicht sogar sexuelle Beziehung zum Therapeuten oder zur Therapeutin aufzunehmen. Es ist die Pflicht der Behandelnden, den Rahmen der Behandlung aufrechtzuerhalten und die Distanz zu wahren. Psychisch belastete, inkompetente oder verantwortungslose Therapeuten bzw. Therapeutinnen können auf solche Wünsche allerdings ausnutzend eingehen, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Sie missbrauchen damit ihren beruflich bedingten Einfluss.

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3. Dürfen sexuelle Kontakte möglicher Bestandteil einer Therapie sein?

Nein!
Keines der wissenschaftlich überprüften Psychotherapieverfahren, kein anerkanntes psychiatrisches oder psychologisches Beratungskonzept schließt sexuelle Kontakte ein. Im Gegenteil: Im Arztrecht und in den Ethikrichtlinien aller anerkannten Therapieeinrichtungen werden sexuelle Beziehungen zu Patientinnen oder Patienten eindeutig verboten. Das gilt auch für den Zeitraum nach der Therapie. Seriöse Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen wissen, dass sexuelle Kontakte zu Patientinnen und Patienten mit einer hilfreichen Therapie unvereinbar sind und zu zusätzlichen Problemen und Belastungen für die Betroffenen führen können. Wenn Therapeuten bzw. Therapeutinnen sexuelle Kontakte zu ihren Patientinnen oder Patienten aufnehmen, so ist das kein Zeichen von Liebe, sondern eine Form des Missbrauchs und der Ausbeutung, die der Therapeut oder die Therapeutin im Allgemeinen wissentlich und in vollem Bewusstsein der negativen Folgen für die Personen, die er/sie zu beraten oder zu heilen vorgibt, vornimmt.

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4. Kann es Ausnahmen geben?

Nein!
Sexuelle Beziehungen zwischen Therapeuten bzw. Therapeutin und Patientinnen bzw. Patienten sind niemals fachgerecht.

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5. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen?

Erkundigen Sie sich nach der Therapieeinrichtung und was diese beinhaltet, z. B. Gespräche,
freie Einfälle, praktische Übungen, Entspannungsverfahren, ob sie im Sitzen oder im Liegen stattfindet. Lassen Sie sich erklären, was Sie nicht verstehen. Sie haben ein Recht darauf, über die angewandten Methoden informiert zu werden. Sollten körperliche Berührungen einbezogen werden, so dürfen diese niemals erotisch-sexuellen Charakter haben. Es ist allerdings möglich, dass während des Therapieprozesses vonseiten der Patienten/-innen intensive Gefühle, wie Verliebtheit, Liebesgefühle, erotisch-sexuelle Anziehung erlebt werden. Diese dürfen jedoch niemals zu persönlichen sexuellen Kontakten führen.

Hinsichtlich der Sitzungsdauer, der Häufigkeit und des Ortes der Sitzungen, voraussichtlicher Behandlungsdauer und Bezahlung müssen klare Absprachen getroffen und eingehalten werden. Abweichungen davon müssen von den Therapeuten/-innen begründet werden.

In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei
| öffentlichen Beratungseinrichtungen (Wohlfahrtsverbände, Städte, Landkreise, Kirchen)
| psychotherapeutischen und psychiatrischen Ambulanzen (Kliniken, Gesundheitsämter)
| den zuständigen Berufs- oder Therapieverbänden oder Ärztekammern
| Ihrer Krankenkasse

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6. Die Folgen von sexuellen Übergriffen in Psychotherapie, psychiatrischer und psychologischer Beratung1

1 Da in der Mehrzahl aller Fälle Frauen von männlichen Therapeuten sexuell missbraucht werden, sprechen wir im Folgenden von den Therapeuten und der Patientin. Die Aussagen gelten jedoch für alle anderen Konstellationen genauso.

Intime Kontakte mit einer Patientin aufzunehmen stellt einen schwerwiegenden Bruch des Vertrauens dar, das die seelisch Leidende in den Therapeuten gesetzt hat. Er hat sich ihr angeboten als ein Mensch, der sich ausschliesslich an ihrem Wunsch nach Heilung orientiert und dem sie sich vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauen wird gebrochen, wenn der Therapeut seine persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Selbst wenn die Patientin sich ebenfalls ein persönliches Verhältnis zum Therapeuten gewünscht haben mag, liegt es nicht im Interesse der Therapie, dieses zu verwirklichen, sondern es zu verstehen.

Es dauert meist sehr lange, bis Patientinnen, die Opfer eines sexuellen Übergriffs in der Therapie wurden, den Mut haben, über das intime Verhältnis zum Therapeuten zu sprechen. Sie fürchten, von ihren Mitmenschen nicht verstanden zu werden, von ihnen die Verantwortung oder gar die Schuld für das Geschehen zugeschoben zu bekommen. Sie befürchten auch, dass keiner versteht, wie sehr sie unter dem erfahrenen Vertrauensbruch leiden.

Tatsächlich sind die Folgeschäden dieser seelischen Verletzung schlimmer, als viele es sich vorstellen können. Die Beschwerden, derentwegen die Behandlung aufgenommen wurde, können sich verstärken und zusätzlich kommen neue hinzu.

 

Die häufigsten Folgeschäden sind:
| heftige Ängste und Angstzustände
| Niedergeschlagenheit und Traurigkeit
| psychosomatische Erkrankungen
| Selbstzweifel und Selbstanklagen
| Misstrauen gegenüber anderen und sich selbst
| Selbstmordfantasien und Selbstmordimpulse
| Beziehungsstörungen

Diese Schädigungen entwickeln sich schleichend und werden oft erst später als Folgen des Therapiemissbrauchs erkannt. Sie können so schlimm werden, dass die Betroffenen nicht mehr arbeiten können und Behandlungen im Krankenhaus notwendig werden.

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7. Woran können Sie erkennen, dass etwas in Ihrer Behandlung „schief läuft“?

Es ist natürlich nicht möglich, allgemein verbindliche Hinweise auf sich anbahnenden Missbrauch durch Therapeuten zu geben. Jede therapeutische Beziehung ist etwas sehr Individuelles und unabhängig vom jeweiligen Therapieverfahren. Dennoch gibt es gewisse Warnsignale, erste missbräuchliche Überschreitungen der therapeutischen Grenzen, die von vielen Betroffenen übereinstimmend berichtet werden. Nicht jedes einzelne muss darauf hindeuten, dass sich ein sexueller Missbrauch anbahnt, auch müssen nicht alle in jedem Fall vorliegen.

Warnzeichen für einen sich anbahnenden sexuellen Missbrauch können sein:

| kleine, zunächst unauffällig wirkende Überschreitungen der beruflich-therapeutischen Beziehung:

  • Verlegung der Sitzung auf die letzte Stunde am Abend,
  • Überschreiten der vereinbarten Sitzungszeiten,
  • private Verabredungen, z.B. Café oder Restaurant,
  • zum Duzen übergehen
  • der Therapeut spricht zunehmend von sich und seinen persönlichen Problemen, wie zu einer persönlichen Vertrauten.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass Sie auf Ihre eigenen Gefühle achten. In manchen besonders schwierigen Situationen kann es therapeutisch angebracht sein, dass der Therapeut einfließen lässt, dass er derartige Probleme auch kennt, um Ihnen zu verstehen zu geben, damit nicht allein zu sein. In diesem Fall stehen weiterhin Sie mit Ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt. Anders ist es, wenn der Therapeut sich selbst und seine persönliche Situation zunehmend in den Vordergrund stellt. Zumeist beginnt er von seiner schwierigen Ehe/Partnerschaft, seinen Krankheiten und sonstigen Nöten zu sprechen, die bei Ihnen Gefühle von Mitleid und Sich-kümmern-Müssen auslösen. Der Therapeut gibt Ihnen das Gefühl, für ihn persönlich etwas „Besonderes“ zu sein, was Sie u.U. sehr erfreut und stolz macht.

 

| Sie bekommen den Eindruck, dass die berufliche Beziehung immer mehr in ein unangemessenes
 persönliches Verhältnis übergeht.

| Die „besondere“ Beziehung zum Therapeuten wird zum „gemeinsamen Geheimnis“ erklärt.

| Der Therapeut behauptet, seine sexuelle Beziehung zu ihm sei heilsam, sei Bestandteil der Therapie, z.B. um Hemmungen zu überwinden oder ein besseres Selbstwertgefühl als Frau zu erlangen.

| Sexuelle Anzüglichkeiten oder Witzeleien des Therapeuten.

| Der Therapeut bietet Ihnen in den Sitzungen Alkohol oder unerlaubte Drogen an

| Der Therapeut fordert Sie auf, sich auszuziehen, obwohl es vorher nicht vereinbart war. (Intime Bereiche bleiben grundsätzlich, auch in Körpertherapien, bekleidet.)

| Der Therapeut fordert Sie zu körperlichem Kontakt auf, den Sie nicht wünschen. Körperkontakt ist in einigen Therapieverfahren zwar ausdrücklich vorgesehen, wie z.B. bei der Körpertherapie, jedoch nur soweit Sie einverstanden sind und niemals als sexuell-erotische Berührung. Andere Therapieverfahren wie Psychoanalyse, Gesprächspsychotherapie und Verhaltenstherapie arbeiten normalerweise ohne körperlichen Kontakt. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei dem entsprechenden Therapieverband.

| Der Therapeut beendet die Therapie und nimmt stattdessen persönlichen Kontakt auf
 

Sollten Sie ein ungutes Gefühl in dieser Richtung haben, wäre der erste und wichtigste Schritt, diesen Eindruck gründlich und ohne Rücksicht darauf, ob es den Therapeuten eventuell verletzen könnte, mit ihm zu besprechen. Ebenso wenig sollten Sie aus Angst, seine Zuneigung zu verlieren, vor einer klaren Aussprache zurückschrecken. Vergessen Sie nicht, auch wenn es im Moment sehr schwer zu sein scheint: Sie können notfalls jederzeit den Therapeuten wechseln. Vor allem: Nehmen Sie Ihre Gefühle und Zweifel ernst. Es geht um Ihre Gesundheit. Auch wenn Sie die Patientin sind, müssen Ihre Bedenken keineswegs Folge Ihrer persönlichen Probleme sein.

Wenn Sie mit Ihrem Therapeuten zu keiner befriedigenden Klärung Ihrer Sorgen kommen können, fragen Sie andere anerkannte Therapeutinnen oder Therapeuten um Rat, wenden Sie sich an Beratungsstellen, die zuständigen Therapieverbände oder Ihre Krankenkasse

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8. Was können Sie tun, wenn es in Ihrer Psychotherapie zu sexuellen Kontakten gekommen ist?

| Die Psychotherapie sofort beenden. Selbst wenn es Ihnen schwer fällt, weil Sie auch viele positive Gefühle Ihrem Therapeuten gegenüber haben und Angst haben, dann alleine dazustehen. Deswegen sollten Sie sich bei Beratungsstellen, anderen Therapeuten/-innen oder Betroffenen, die Ähnliches erlebt und überstanden haben, Hilfe holen.

| Sie mögen verwirrt sein über Ihre Gefühle dem Therapeuten gegenüber, die zwischen Liebe, Vertrauen, dem Wunsch, ihn zu schützen, und heftiger Wut und Empörung schwanken können. Sie mögen Angst haben, darüber zu reden, weil Sie fürchten, keiner werde Ihnen glauben und Sie verstehen. Sie mögen sich verantwortlich fühlen für das, was geschehen ist, sich deswegen schämen und schuldig fühlen. Trotz all dieser Gefühle bedenken Sie: Auch wenn Sie die Initiative zu der intimen Beziehung ergriffen oder dahingehend Wünsche gehabt haben sollten, ist immer der Therapeut dafür verantwortlich, wenn die Grenzen der beruflichen Beziehung nicht eingehalten werden - unter keinen Umständen die Patientin.

| Sprechen Sie mit außenstehenden Dritten über den Vorfall, mit guten Freunden, auf die Sie sich verlassen können und von denen Sie sich verstanden fühlen. Bei Gesprächen mit Partnern ist zu berücksichtigen, dass diese stark mit betroffen sind und es ihnen schwer fallen kann, Verständnis für den Vorfall aufzubringen (s. Kapitel 9).

| Informieren Sie sich über die Thematik durch Bücher und anderes Informationsmaterial.

| Überlegen Sie sich gründlich, ob Sie die Angelegenheit zunächst mit dem Therapeuten selbst klären möchten. In manchen Fällen haben Gespräche mit den Therapeuten in Anwesenheit neutraler Dritter zur Klärung beigetragen.

| Versuchen Sie, andere Betroffene zu finden, mit denen Sie Ihre Erfahrungen austauschen können.

| Sprechen Sie mit Therapeutinnen und Therapeuten, die sich speziell mit der Problematik befasst und gelernt haben, Folgetherapien und Beratungsgespräche nach sexuellem Missbrauch durchzuführen. (Erforderlichenfalls können Sie Adressen von regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern über Beratungsstellen in Ihrer Region erfragen.) Patientinnen haben nach derartigen Vorfällen zunächst ein verständliches Misstrauen gegenüber Psychotherapeuten und Psychotherapien überhaupt. Hier kann es helfen, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zuverlässig ist, sich korrekt verhält und gute Arbeit leistet. Dennoch ist es wichtig, sich über die Einstellung des Folgetherapeuten zu der Thematik zu erkundigen und sich zu vergewissern, ob sie oder er Erfahrungen mit Therapien von Opfern sexueller Gewalt/sexueller Übergriffe hat. Die Einsicht, ausgerechnet an einen der verantwortungslosen Ausnahmefälle geraten zu sein, wird Gefühle von Wut, Enttäuschung und Trauer auslösen. Solche Gefühle können aber auch den Weg freimachen für den Versuch einer neuen Psychotherapie. In dieser neuen Therapie können dann die Folgen des sexuellen Missbrauchs aufgearbeitet und Lösungen für diejenigen Probleme gefunden werden, derentwegen die erste Therapie aufgenommen wurde.2

2 Die Forschungsergebnisse des Instituts für Psychotraumatologie zu Folgetherapien sind veröffentlicht in: Becker-Fischer, M., Fischer, G. (1996) Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie - was tun? Asanger Verlag, Heidelberg

 

 

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9. Was können Sie tun, wenn es in der Psychotherapie Ihrer Partnerin oder Ehefrau zu sexuellen Kontakten gekommen ist?

Sie mögen sehr wütend, verletzt und traurig sein, weil Sie das Gefühl haben, von Ihrer Partnerin hintergangen worden zu sein. So schwer das zunächst zu verstehen sein mag - nicht sie hat Ihr Vertrauen gebrochen, sondern der Therapeut das Vertrauen und die Hoffnung auf Heilung, die Sie beide in ihn gesetzt haben.

Die therapeutische Beziehung ist, selbst wenn es zu sexuellen Kontakten gekommen ist, etwas ganz anderes als Beziehungen im alltäglichen Leben. Ihre Partnerin konnte sich in der therapeutischen Situation nicht frei entscheiden, wie sie dies als erwachsene Frau in ihrem Leben außerhalb der Therapie kann. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sie sich für diesen Mann interessiert hätte, wenn sie nicht bei ihm in Therapie gewesen wäre.

Die gefühlsmäßige Bindung, die zu jeder therapeutischen Beziehung gehört, wurde von dem Therapeuten ausgenutzt. Verantwortung und Schuld für das Geschehen trägt allein der Therapeut. Er hat Ihre Partnerin geschädigt und zugleich auch Sie und Ihre Beziehung.

Leicht kommt es nach sexuellen Übergriffen von Psychotherapeuten zu Konflikten in Partnerschaft und Ehe. Den Frauen geht es danach sehr schlecht, sie sind sehr misstrauisch geworden, sogar ihren Partner/-innen gegenüber, und ziehen sich zurück. Die Partner/-innen sind wütend und verletzt wegen des als „Untreue“ erlebten Verhaltens, machen ihr Vorwürfe und können nur schwer Verständnis für ihr Leiden aufbringen.

So können intakte Beziehungen zerstört werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Wenn Sie die Probleme, die durch den Missbrauch des Therapeuten ausgelöst wurden, nicht allein bewältigen können - und das ist sehr schwer! -, suchen sie unbedingt professionelle Hilfe z.B. bei einer Ehe- und Familien- oder Frauenberatungsstelle.

Gehen Sie die Probleme gemeinsam an und unterstützen Sie Ihre Partnerin. Je besser sie das Geschehen verarbeitet, um so eher werden Sie wieder zusammenfinden. Unterstützen Sie sie bei juristischen Schritten, aber ohne sie unter Druck zu setzen. Vertrauensbrüche und Verletzungen dieser Art brauchen Zeit, um verarbeitet zu werden. Vorschnell eingeleitete rechtliche Schritte können Ihre Partnerin leicht überfordern.

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10. Rechtliche Möglichkeiten

Die bisherigen Erfahrungen, namentlich aus Folgetherapien, zeigen, dass es für die Bewältigung der Missbrauchsfolgen hilfreich sein kann, den Therapeuten rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wobei ein Rechtsstreit mit dem missbrauchenden Therapeuten für die Patientin regelmäßig eine Herausforderung darstellt. Für die Einleitung rechtlicher Schritte kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, die unabhängig voneinander und gegebenenfalls auch gleichzeitig wahrgenommen werden können. Wenn die nachfolgend aufgeführten Institutionen ihrer Aufgabe, sexuellen Missbrauch in der Psychotherapie von Amts wegen zu verfolgen, nachkommen, so kann dies für die Patientin entlastend wirken.

 

10.1 Strafanzeige
Mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz (zuletzt überarbeitet 2003 durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) wurde 1998 ein Straftatbestand geschaffen, der denjenigen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, der sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. Der Versuch ist strafbar. Auch nach Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung, solange die so genannte Übertragungsbeziehung noch maßgeblich nachwirkt, sind solche Handlungen noch nach § 174c Abs. 2, 3 StGB strafbar.

Eine Verurteilung erleichtert die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs gem. § 174c ist bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Ermittlungen müssen von Amts wegen aufgenommen werden. Allerdings sind entsprechende Ermittlungsverfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft oft schwierig. Das mag damit zu tun haben, dass der Täter die Tat in aller Regel leugnet, und damit Aussage gegen Aussage steht. Bei eingehender Ermittlung scheint es aber durchaus möglich, sich eine Überzeugung vom angezeigten Sachverhalt zu verschaffen. Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld können im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens auch im Strafprozess geltend gemacht werden. Von dieser Möglichkeit sollten die Gerichte schon deshalb Gebrauch machen, um dem Missbrauchsopfer, das dem Prozess als Nebenkläger beitreten kann, die Beschwerlichkeit eines zusätzlichen Zivilprozesses zu ersparen. Im Strafverfahren besteht auch die Möglichkeit, gem. § 70 StGB ein - grundsätzlich befristetes - Berufsverbot auszusprechen.

10.2 Schadenersatz und Schmerzensgeld
Der sexuell missbrauchende Psychotherapeut verletzt den Behandlungsvertrag und begeht zudem eine unerlaubte Handlung, was ihn zivilrechtlich zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Auch wenn dieser Weg etwas beschwerlich erscheint, da die Patientin für den sexuellen Missbrauch beweispflichtig ist, so hat er aber schon in einigen Fällen zum Erfolg geführt. Wenn der Psychotherapeut in einen Vergleich einwilligt, um einer Verurteilung zu entgehen, kann dies zwar juristisch als Erfolg gewertet werden, für die Patientin ist dies aber zumeist wenig hilfreich, da die Verantwortung des Psychotherapeuten rechtlich nicht dokumentiert wird. Haben Sie die Therapie privat bezahlt, sollten Sie unbedingt darauf achten, neben den Kosten der Therapie, in der der Missbrauch stattfand, auch diejenigen einer Folgetherapie als Schadensposten geltend zu machen. Bei einer Abrechnung über eine Krankenkasse oder eine sonstige Institution können diese den missbrauchenden Therapeuten in Regress nehmen.

10.3 Beschwerde bei der Krankenkasse
Wurde die psychotherapeutische Behandlung über die Krankenkasse oder eine sonstige öffentlich-rechtliche Institution abgerechnet, so empfiehlt es sich, die Krankenkasse oder die sonstige Institution über den sexuellen Missbrauch zu informieren. Hat der Therapeut die Stunden, in die der sexuelle Missbrauch fiel, abgerechnet, so kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB und die Verpflichtung zum Schadenersatz in Betracht. Dieser Weg ist aber nur ein Notbehelf, da die rechtlichen Konsequenzen hier allein von der Klagegeneigtheit der Kasse oder der Institution abhängen. Eine Möglichkeit besteht auch in der Anrufung der zuständigen Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Dabei denken Sie bitte an mögliche Verjährungsfristen.

10.4 Beschwerde bei Ärzte - bzw . Psychologenkammer
Ist der Therapeut Arzt, so wenden Sie sich an die zuständige Ärztekammer, ist er Psychologischer Psychotherapeut, so wenden Sie sich an die zuständige Psychotherapeutenkammer. Solche Kammern sind in mittlerweile fast allen Bundesländern eingerichtet und müssen dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch ein Kammermitglied von Amts wegen nachgehen und Ermittlungen anstellen. Die Kammern können dem Therapeuten eine Rüge erteilen, eine Geldbuße auferlegen oder seine Berufsunwürdigkeit feststellen. Bei sexuellem Missbrauch ist letztere Maßnahme angezeigt. Die Kammern kooperieren zudem mit der zuständigen Verwaltungsbehörde, die gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des Psychotherapeuten-Gesetzes die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut widerruft, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung seines Berufs ergibt. Darunter fallen auch sexuelle Kontakte im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Therapeut verliert damit die Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten. Unter den nämlichen Voraussetzungen kann auch bei Ärztlichen Psychotherapeuten die Approbation widerrufen werden.

10.5 Beschwerde beim Gesundheitsamt
Ist der Therapeut Heilpraktiker, so wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.

10.6 Beschwerde bei der Geschäftsleitung
Ist der Psychotherapeut Beschäftigter einer Klinik, so wenden Sie sich an den ärztlichen Direktor, ist er Angestellter einer sonstigen Institution, so wenden Sie sich an die Geschäftsleitung.

10.7 Beschwerde beim Berufsverband
Ist der Psychotherapeut Mitglied eines Fachverbandes oder psychologischen Berufsverbandes - regelmäßig vermerken dies die Psychotherapeuten auf ihrem Praxisschild oder ihrem Stempel -, so informieren Sie den Verband über den sexuellen Missbrauch. Verfügt der Verband über eine Ethikkommission oder Schiedsstelle, so erteilt diese Auskunft darüber, welche Schritte Sie einleiten können. Manche Verbände stellen auch von sich aus Ermittlungen an und sprechen Sanktionen aus. Gehören missbrauchende Therapeuten deshalb erst gar keinem Verband an oder treten aus ihrem Verband aus, um einem Ausschluss zuvorzukommen, dann entfällt diese Möglichkeit und Sie sind auf die sonstigen hier aufgeführten Maßnahmen verwiesen.

Angesichts der Gefahr, behördlicherseits nicht mit dem gehörigen Verständnis behandelt zu werden, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Missbrauchsmandate erfordern seitens der Anwälte ein erhöhtes Ausmaß an Geschick und Einfühlungsvermögen, sodass Sie nach Möglichkeit eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt konsultieren sollten, die/der bereits Erfahrung im Umgang mit Missbrauchsopfern hat. Bei geringem Einkommen steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.

Da es sich beim sexuellen Missbrauch in der Psychotherapie um ein Beziehungsdelikt handelt, bei dem zunächst Aussage gegen Aussage stehen wird, ist es angeraten, die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens durch Indizien, z.B. Kartengrüße, Briefe, Geschenke o. Ä., zu erhärten. Da zumeist keine Zeugen vorhanden sind und objektive Tatnachweise fehlen, kommt den von Ihnen angeführten Indizien erhöhte Bedeutung zu. Hierfür sollten Sie Gedächtnisprotokolle über die einzelnen Vorfälle anfertigen, den Zeitpunkt der sexuellen Kontakte so präzis wie möglich angeben und auch festhalten, worauf sich Ihre Erinnerung stützt. Auch scheinbar belanglose Einzelheiten können hier von Bedeutung sein. Sollten Sie sich selbst rechtliche Schritte gegen Ihren missbrauchenden Therapeuten noch nicht zutrauen oder Ihre Anonymität wahren wollen, so können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens oder Ihre Folgetherapeutin bzw. Ihren Therapeuten bitten, den Missbrauchsvorfall bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen oder die genannten Institutionen darüber zu informieren. Zwar wird man mit einer anonymen Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden in der Regel wenig ausrichten, da jedoch die missbrauchenden Psychotherapeuten zumeist keine Einmal-, sondern Mehrfachtäter sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass bereits Anzeigen und Beschwerden weiterer Betroffener vorliegen. Das verbessert die Beweislage für Sie erheblich.

Sie müssen in jedem Falle mit verletzenden Reaktionen, Weckung von Schuldgefühlen, Drohungen bis hin zu rechtlichen Schritten seitens des Therapeuten, der sich den sexuellen Missbrauch zuschulden kommen lassen hat, rechnen. Zumeist wird er Sie persönlich ansprechen und versuchen, Ihr Vertrauen wiederzugewinnen, um Sie zur Rücknahme der Anzeige oder Klage zu bewegen. Wenn Sie nicht schon selbst dazu neigen, sich die Schuld am Vorfall zu geben, weil Sie sich nicht gewehrt haben, wird spätestens er Ihnen die Schuld überantworten. Dass Sie sich mit der Frage Ihres Anteils am Zustandekommen einer sexuellen Beziehung mit Ihrem Therapeuten auseinander setzen, ist völlig normal, hat aber mit der juristischen und ethischen Frage der Zuständigkeit für die Einhaltung der Grenzen in der psychotherapeutischen Beziehungsgestaltung nicht das Geringste zu tun. Der Therapeut, der sich auf sexuelle Kontakte mit einer Patientin einlässt, sprengt den Rahmen dieser Beziehung in strafbarer Weise und fügt seiner Patientin nachhaltigen Schaden zu. Er allein trägt die Gewähr dafür, dass es in einer psychotherapeutischen Behandlung zu keinen sexuellen Handlungen kommt. Alles andere wäre mit dem Berufsbild des Psychotherapeuten auch nicht zu vereinbaren. Fühlt er sich der Beziehungsdynamik, die sich in einer von ihm durchgeführten Therapie entwickelt, nicht gewachsen, so kann er sich in Supervision begeben und die für ihn prekäre Situation mit einem Berufskollegen klären. Im Zweifel muss er von sich aus die Therapie beenden und Ihnen für die Weiterführung Ihrer Therapie einen anderen Therapeuten oder eine Therapeutin empfehlen.

Nicht selten wird es vorkommen, dass Ihre Gefühle für Ihren missbrauchenden Therapeuten noch sehr stark sind, und Ihnen der Gedanke, ihm zu schaden, Schuldgefühle bereitet. Darüber sollten Sie aber nicht vergessen, wie sehr er Ihnen geschadet hat und dass Sie wahrscheinlich nicht die Einzige waren, sind und sein werden, die von diesem Therapeuten missbraucht wurde und wird. Was er Ihnen angetan hat, muss er auch allein verantworten.

Fraglos bringt ein juristisches Verfahren, in dem Sie als Zeugin oder Klägerin auftreten und sich erklären müssen, gerade für Sie als Opfer eines sexuellen Missbrauchs nicht zu unterschätzende Belastungen mit sich. Ohne eine profunde juristische und psychotherapeutische Begleitung sollten Sie sich einen solchen Schritt auch nicht zumuten. Nicht zu verkennen ist aber demgegenüber, dass die meisten Frauen es im Nachhinein als wohltuend erfahren haben, sich gegen das ihnen angetane Unrecht mit juristischen Mitteln zur Wehr gesetzt zu haben. Von dritter Seite öffentlich dokumentiert bekommen zu haben, dass der Therapeut im Unrecht war, hat ihnen geholfen, die passive Opferhaltung zu überwinden, und zur Heilung der durch den Missbrauch erlittenen tiefen Verletzungen beigetragen.

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Diese Broschüre wurde erstellt vom
Institut für Psychotraumatologie e. V. Köln/Much
Springen 26, 53804 Much
Tel.: 0 22 45/9 19 40
Fax: 0 22 45/91 94 10

in Zusammenarbeit mit den psychosozialen Fachverbänden
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen; Bundeskonferenz für Erziehungsberatung; Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie; Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie; Deutsche Gesellschaft für Transaktionsanalyse; Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie; Deutscher Psychotherapeutenverband; Gesellschaft für Tiefenpsychologische Körpertherapie; Fachverband Deutscher Heilpraktiker; Gesellschaft für personenzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V.; Pro Familia; Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten; Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten sowie dem Institut für Psychotraumatologie.

Herausgeber:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11019 Berlin
Internet: www.bmfsfj.de

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Für weitere Fragen nutzen Sie das Servicetelefon: 0 18 01/90 70 50*
Fax: 0 18 88/5 55 44 00
Montag-Donnerstag 7-19 Uhr
* nur Anrufe aus dem Festnetz, 9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute

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